Eheschutz | Eheschutzmassnahmen
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Beschluss vom 5. September 2023ZK2 2023 36und 38MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Veronika Bürgler Trutmann und Bettina Krienbühl,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________,Gesuchstellerin, Berufungsführerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,undC.________,Gesuchsgegner, Berufungsführer und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,betreffendEheschutz(Berufungen gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Bezirksgericht Einsiedeln vom 26. Mai 2023, ZES 2021 63 und ZES 2021 64);-hat die 2. Zivilkammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Parteien sind die verheirateten Eltern der Kinder E.________ und F.________. Die Gesuchstellerin zog am 14. Januar 2021 mit den Kindern aus der ehelichen Wohnung aus.a)Am 21. Mai 2021 reichte die Gesuchstellerin beim Bezirksgericht Einsiedeln ein Eheschutzgesuch ein (Vi-act. A/1). Der Gesuchsgegner nahm dazu am 21. Juni 2021 Stellung (Vi-act. A/2). An der Hauptverhandlung vom 19. August 2021 befragte der Einzelrichter beide Parteien, woraufhin diese Stellung nahmen (Vi-act. A/3). Nach der Einholung von Akten bei der KESB Bezirk Meilen (Vi-act. D/9), der Staatsanwaltschaft Freiburg (Vi-act. D/10) und der Staatsanwaltschaft Zürich I (Vi-act. D/11) sowie weiteren Editionen (Vi-act. D/12) und Stellungnahmen der Parteien (Vi-act. A/4-A/6) ordnete der Einzelrichter am 25. März 2022 ein Erziehungsfähigkeitsgutachten an (Vi-act. D/38). Es folgten weitere Eingaben der Parteien (Vi-act. A/7-A/12). Das Gutachten vom 19. September 2022 ging tags darauf beim Bezirksgericht Einsiedeln ein (Vi-act. D/5). Erneut reichten die Parteien Stellungnahmen bzw. Eingaben zu den Akten (Vi-act. A/13-A/18).Die Einzelrichterin am Bezirksgericht Einsiedeln verfügte am 26. Mai 2023 Folgendes:1.Es wird Vormerk genommen, dass die Parteien im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Veronika Bürgler Trutmann und Bettina Krienbühl,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.
In Sachen
A.________,Gesuchstellerin, Berufungsführerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,undC.________,Gesuchsgegner, Berufungsführer und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
betreffend
Eheschutz